Was ist dran an der Bedrohung der Artenvielfalt?

Die nachfolgenden Antworten finden Sie auch hier als PDF zum Download.

FAQ

1Worum geht es beim Volksbegehren?
Wir stellen beim Volksbegehren die Artenvielfalt und die Bienen als Sympathieträger in den Mittelpunkt. Der große Teil der Bevölkerung hat das Insektensterben über die Medien wahrgenommen und unterstützt unser Volksbegehren. Auch die Ökoverbände Naturland, Bioland, Demeter, Biokreis Süd-Ost und ihr Dachverband Landesvereinigung für den Ökologischen Landbau und die Imkerverbände unterstützen das Volksbegehren. Lediglich der Bauernverband steht alleine da, ignoriert das Artensterben und propagiert ein „Weiter-So!“. Er lehnt das Volksbegehren mit falschen Argumenten ab. Dem schließt sich die Landesregierung an.
2Es enthält nur Auflagen für die Landwirte!
Diese Behauptung ist falsch. Das Volksbegehren richtet sich gar nicht an alle einzelnen Landwirte und Bäuerinnen. Verpflichtet wird die Landesregierung, entsprechende Angebote an die Landwirte zu machen. Für die sind die Leistungen freiwillig, aber gut dotiert. Kopplungsverbot Ein Volksbegehren kann übrigens auch nicht alle Verursacher eines Problems zusammenwürfeln. Es gibt einen sehr engen Rechtsrahmen, der nur Veränderungen in einem Gesetz erlaubt. In unserem Fall ist es das Häuserdämmung können im Naturschutzgesetz nicht geregelt werden. Deshalb gibt es auch ein eigenes Volksbegehren für den Flächenverbrauch (Betonflut). Auch Privatgärten können nicht einfach integriert werden. Hätten wir das versucht, hätte das bayerische Innenministerium das Volksbegehren gestoppt. Übrigens: Es kursiert ein Video des Bauernverbands das Bauern auf einer Verkehrsinsel zeigt, den Verkehr als wahren Schuldigen anklagend. Das ist eine bewusste Agitation gegen das Volksbegehren. Die Urheber sind bestimmt Profis und sollten das Kopplungsverbot kennen.
3Das Volksbegehren betreibt Bauern-bashing
Das ist eine Erfindung des Bayerischen Bauernverbandes. Das Volksbegehren kämpft dafür, das Artensterben zu stoppen und dafür die gesetzlichen Rahmenbedingungen in der Landwirtschaft zu verbessern. Es ist nicht zu leugnen, dass die konventionelle Landwirtschaft eine Menge Umweltprobleme verursacht. Das Volksbegehren greift nicht die Landwirte an. Die Landwirte sind Opfer des Systems, dass einseitig auf maximale Erträge setzt. Der Bauernverband unterstützt dieses System, statt mit den Umweltverbänden auf eine Agrarwende zu setzen, und schadet damit den Landwirten.
4Am Rückgang der Arten sind viele Ursachen schuld, z.B. der Klimawandel, der Verkehr, der Flächenverbrauch, der Flugverkehr, nicht nur die Landwirtschaft!
Ja, aber der Artenrückgang ist in der offenen Landschaft am dramatischsten. Das liegt an der intensiven landwirtschaftlichen Nutzung. Landwirte bewirtschaften fast die Hälfte der Fläche Bayerns. 1) Über Jahrhunderte Austrocknung der Landschaft mit Gräben und Drainagerohren hat zum Rückgang aller Arten der Feuchtwiesen und 2) Intensive Düngung halten nur die angebauten Nutzpflanzen aus, nicht aber Wildkräuter und Wiesenblumen 3) Jahrzehntelange Flurbereinigung haben die meisten Strukturen mit Artenvielfalt entfernt: Feldraine, blühende Wegränder, kleine ungenutzte Brachen, Hecken, Säume an Gräben. 4) Die systematische Anwendung von Herbiziden hat zum fast vollständigen Aussterben von Ackerwildkräutern geführt. Mit den Insektiziden werden Insekten bekämpft. Selbstverständlich sind sie hauptverantwortlich für den Rückgang von Insekten
5Am Insektensterben sind die vielen Autos schuld, die heute schneller fahren als früher und viel mehr geworden sind!
Die meisten Insekten können sich massenhaft vermehren, wenn geeignete Lebensräume da sind. Die Anzahl der Insekten hängt in erster Linie davon ab, ob sie sich fortpflanzen können und genügend Nahrung (Wildkräuter, Blüten, bei räuberischen Arten andere Insekten) finden. Die Veränderungen in der Landschaft und die Anwendung von Herbiziden und Insektiziden hat zum drastischen Rückgang der Insekten geführt. Saubere Windschutzscheiben sind sind also das Symptom und nicht die Hauptursache für das Insektensterben.
6Dass keine Insekten mehr an den Windschutzscheiben kleben, liegt an den heute stromlinienförmigen Autos!
Vergleichsfahrten mit modernen Autos und früheren Autos zeigen, dass an beiden Autos keine Insekten mehr aufschlagen. Der Rückgang ist Tatsache.
7Der Rückgang der Arten ist nicht gut belegt. Die Daten werden von Laien erhoben.
und einheitlicher Methode von über 1.000 gut ausgebildeten Vogelkundlern erhoben. Das statistische Bundesamt hat 1000 repräsentative Probeflächen ermittelt, die die verschiedenen Lebensräume exakt erfassen. Die Aussagekraft der Monitoringprogramme ist sehr genau. Daneben dokumentieren unzählige regionale Studien den Rückgang der Arten vor allem im Offenland.Ähnlich sieht es in der Erfassung der Schmetterlingspopulationen aus. Dr. Segerer und seine Kolleg*innen sind seriöse Wissenschaftler. Dieses Argument ist eine ähnlich haarsträubende Verdrehung und Manipulation, wie die Leugnung des Klimawandels. Wer so etwas verbreitet kennt keine Skrupel, um seine Eigeninteressen durchzusetzen. Die Situation ist so dramatisch, dass wir mit dem Volksbegehren hoffen, zumindest noch den Status Quo zu retten! Es muss dann weiterhin etwas passieren. Aus diesem Grund haben wir die jährliche Debatte im Landtag aufgenommen, in unserer Transparenzforderung.
8Pferdehalter bekommen Weideverbot bis 15. Juni
➢ Das Volksbegehren schränkt Weidenutzung in keinster Weise ein. ➢ Es zwingt weder Landwirte noch Pferdehalter, Wiesen später zu mähen. ➢ Es macht eine Vorgabe für den Staat, den Anteil von Wiesen, die nach dem 15. Juni gemäht werden, auf 10% zu erhöhen (aktuell gut 5%). Dafür wird der Freistaat voraussichtlich die Anreize aus dem Vertragsnaturschutzprogramm erhöhen. Landwirte und Pferdehalter können wie bisher freiwillig teilnehmen und bekommen dafür eine Förderung von min. 350 €/ha. ➢ Das Volksbegehren verbietet lediglich, ab dem 1.1.2022 auf Dauergrünlandflächen flächenhaft Pflanzenschutzmittel einzusetzen. Von diesem Verbot können auf Antrag „für die punktuelle Beseitigung giftiger, problematischen Pflanzenarten Ausnahmen zugelassen werden.“ ➢ Die vom Bauernverband behauptete „prächtige Vermehrung von Giftpflanzen wie Heracleum, Jakobskreuzkraut oder Herbstzeitlose“ ist frei erfunden. Ebenso die Behauptung, das Volksbegehren „macht Weidehaltung fast unmöglich“.
9Das Volksbegehren führt dazu, dass viele Kleinbetriebe aufhören müssen!
Das Gegenteil ist der Fall. Für viele kleine landwirtschaftliche und Nebenerwerbsbetriebe stellen das Vertragsnaturschutzprogramm und das Kulturlandschaftsprogramm wichtige Einnahmequellen dar. Diese Programme müssen durch das Volksbegehren ausgebaut und mit noch mehr Finanzmitteln ausgestattet werden. Das Volksbegehren bietet eine Alternative zum „Wachsen oder weichen“. Das Volksbegehren schafft einen gesetzlichen Rahmen, der zu einem Investitionsprogramm für die Landwirtschaft führen wird. Damit werden Landwirte, die Leistungen für das Gemeinwohl bringen, in Zukunft noch stärker gefördert und die Umstellung auf ökologischen Landbau noch intensiver unterstützt.
10Freiwillige Leistungen sind besser als ein Gesetz!
Die bisherigen freiwilligen Leistungen der Landwirte im Vertragsnaturschutzprogramm und im Kulturlandschaftsprogramm konnten den Artenrückgang nicht aufhalten, obwohl die bayerischen Landwirte dafür ca. 250 Millionen Euro pro Jahr erhalten. Dies zeigt, dass mehr und wirksamere Maßnahmen notwendig sind. ➢ Die Neuerungen sind zur Rettung der Artenvielfalt notwendig, aber auch um die Akzeptanz der heutigen Landwirtschaft in der Gesellschaft zu erhöhen. ➢ Das Volksbegehren bietet viele Chancen für die Bauern. ➢ Die „Weiter-so-Haltung“ des Bayerischen Bauernverbandes hilft den Landwirten nicht. ➢ Landwirte in Bayern beziehen über die Hälfte ihres Einkommens aus staatlicher Förderung. Diese bezahlt der Steuerzahler. Die Gesellschaft darf daher auch mitentscheiden, wofür diese Gelder ausgegeben werden. Das ist schlichtweg falsch. Der Gesetzentwurf überschneidet sich sogar nur zu einem Bruchteil mit den förderfähigen Massnahmen. Gegenbeispiele: ➢ Trotz Tierschutzgesetz und daraus resultierender Tierhaltungsverordnungen ist es möglich, tiergerechtere Ställen und Haltungsformen zu fördern. ➢ Trinkwasserschutz: Obwohl es Gesetze zur Einrichtung von Wasserschutzgebieten gibt, werden den Betroffenen Landwirten Ertragsausfälle und Mehraufwand ausgeglichen. ➢ Düngeverordnung: Die Düngeverordnung verbietet Düngung auf einem 4 m breiten Uferstreifen entlang von Gewässern. Trotzdem fördert der Freistaat Randstreifen mit extensiver Grünlandnutzung mit 350 €/ha.
11Biotopverbünde sind freiwillige Leistungen, keine Diktatur
Das Volksbegehren verlangt nicht von jedem einzelnen Bauern, etwas Bestimmtes zu tun. Mit dem Volksbegehren wird der Staat verpflichtet, zunächst zehn und später 13 Prozent der Landesfläche für einen Biotopverbund im Offenland zu schaffen (bis 2025 bzw. 2030). ➢ Dies wird in bewährter Weise über Flächenförderung und langfristige Pacht oder Flächenankauf geschehen. ➢ Hier werden die Landwirte als Partner benötigt. ➢ Eine Beteiligung ist für Landwirte freiwillig.
1210% Grünland mit erster Mahd nach dem 15. Juni
Dies ist eine staatliche Verpflichtung und betrifft nicht den Einzelbetrieb („10% der Grünlandflächen der Landesfläche Bayerns“, nicht 10% von jedem Hof). Landwirtschaftsministerium, Landwirte zur späten Erstmahd. ➢ Eine Beteiligung ist für Landwirte freiwillig. ➢ Gelder im Vertragsnaturschutzprogramm VNP müssen erhöht werden Hintergrund: Mäht ein Landwirt eine Wiese erst nach dem 15. Juni, erhält er 320 €/ha (VNP, Maßnahme H22). Für spätere Zeitpunkte gibt es noch höhere Prämien. 2018 wurden rund 25.000 Hektar Grünland in Bayern erst ab dem 15. Juni gemäht (2,3%), weitere 20.500 Hektar ab dem 1. Juli (1,9%). Mit den Flächen, die noch später gemäht werden (bis zum 1.9.) werden aktuell 5,3% des Grünlandes nach dem 15. Juni erstmals gemäht. Das Volksbegehren bringt also fast eine Verdoppelung. Das wird als die minimal notwendige Fläche für den Bestandserhalt eingestuft. Anmerkung: Der Gesetzestext schließt allerdings nicht Weiden und Almen explizit aus. Wenn diese mit eingerechnet werden, würde es kaum einen Effekt geben.
13Gewässerrandstreifen (GWRS)
Verboten wird ackerbauliche und gartenbauliche Nutzung auf einem 5 Meter breiten Uferstreifen. Beweidung und Grünlandnutzung wird auf diesen Streifen weiterhin erlaubt sein. Das bisherige Engagement der Landwirte, die Gewässerrandstreifen freiwillig (mit Förderung, s.u.) angelegt haben, erkennen wir an. Trotzdem besitzt der größte Teil der Bäche und Gräben keine Randstreifen. Jahrzehntelange Freiwilligkeit hat nicht zum Ziel geführt. Derzeitige Förderung: 1) Im Grünland: KULAP B30 „Extensive Grünlandnutzung entlang von Gewässern und in sonstigen sensiblen Gebieten“ mit 350 €/ha. Kann der Staat immer noch fördern. Nach der BBV-Logik wäre die bereits die jetzige Gewässern verbietet. 2) Im Ackerland: KULAP B32, B33, B34: Gewässer- und Erosionsschutzstreifen mit 920€/ha Grünstreifen. Diese hohe Förderung lässt sich in der jetzigen Form nicht ohne Kniff aufrecht erhalten, da Ackernutzung verboten wird. Bayern zieht mit dem Volksbegehren gleich mit anderen Bundesländern, in denen GWRS gesetzliche Pflicht sind. Der bisherige Zustand mit Ackernutzung bis zum Ufer und fürstlicher Honorierung, wenn ein Landwirt davon absah, war ein Geschenk des Freistaats, und ignorierte die ökologisch zwingende Notwendigkeit. ➢ Die bisherige Förderung muss leicht modifiziert und auf die Förderung von 6 bis 30 Meter breiten Randstreifen gesetzt werden. Diese sind ökologisch wesentlich wirksamer, dem Landwirt gehen keine Fördergelder verloren. ➢ Der Staat kann auch verschiedene Qualitätsstufen der GWRS definieren und dafür eine gestaffelte Förderung einrichten. (Hier braucht es nur ein bisschen Kreativität.) ➢ Landwirte können sich die GWRS als ökologische Vorrangfläche beim von der EU vorgeschriebenen greening anrechnen lassen.
1420% Ökolandbau bis 2025, 30% bis 2030
Dies ist wieder eine Zielvorgabe für den Staat. Bayern hat aktuell ca. 10%. Der Staat muss die Umstellung auf Ökolandbau massiv fördern. (Diese Zielvorgabe ist ähnlich wie die von CSU und FW im Koalitionsvertrag: mittelfristig Verdoppelung des Ökolandbaus). ➢ Auch in Bayern werden viele Bio-Lebensmittel importiert, anstatt sie regional anzubauen. ➢ Österreich hat durch konsequente Förderung bereits jetzt 24,3 % Ökolandbau (2018) Preisverfall führt. ➢ In Indien haben schon drei ganze Bundesstaaten zu 100% auf Bio umgestellt. ➢ Umstellung der öffentlichen Kantinen auf Biokost (in Österreich bieten 30% der Kantinen Ökoprodukte an, in Deutschland nur 3%) ➢ Betriebliche Beratung der Landwirte muss angeboten werden. ➢ Förderung von Werbung und Absatzmärkten ➢ Förderung von Investitionen in Stallumbauten ➢ Es landet viel Geld bei den Landwirten!
15Der Biomilch-Markt bricht zusammen?
➢ Die Sorgen konventioneller Landwirte um die Biomärkte sind unbegründet. ➢ Alle Ökoanbauverbände unterstützen das Volksbegehren. ➢ Die Biobranche hat hohe Wachstumsraten ➢ Die Gesellschaft will mehr Bio ➢ Der Staat kann dafür sorgen, dass Kantinen von Behörden, Schulen, Krankenhäusern und anderen öffentlichen Einrichtungen auf Biokost umstellen (in Österreich bieten 30% der Kantinen Ökoprodukte an, in Deutschland nur 3%). ➢ Der Staat muss Werbung für Ökolandbau, gesunde Ernährung und Verbraucherbildung intensivieren. ➢ Österreich mit 24% Ökolandbau hat gezeigt, dass schnelles Ökowachstum nicht zu einem Preisverfall führt. Hintergrund: Die EU-Milchquotenregelung ist im März 2015 ausgelaufen. Durch Überproduktion ist anschließend der Milchpreis eingebrochen. Dadurch sind überdurchschnittlich viele konventionelle Milcherzeuger auf Bio-Milch umgestiegen. Die Biomolkereien konnten nicht alle Neuumsteller aufnehmen. Dies war eine Folge des Versagens im Umsteller auf Biomilch wird sich bald auflösen, da der Biomarkt nach wie vor wächst.