Häufige Fragen zu Volksbegehren

FAQ

1Was ist ein Volksbegehren?
Zuerst, was ist der Unterschied zwischen Petition und Volksbegehren? Petitionen; Appelle, z.B. an die Regierenden Viele von Ihnen kennen Petitionen, die man Online unterschreiben kann. Eine Forderung wird gestellt und eingehende Unterschriften sollen die Dringlichkeit und die Anzahl der Unterstützer aufzeigen. Meistens werden die Unterschriften im Anschluss medienwirksam vorgelegt. Eine Petition hat einen Appellcharakter und ist nicht parlamentarisch bindend!
2Was ist der Unterschied zwischen Volksbegehren und Volksentscheid?
Um ein Volksbegehren zu beantragen müssen mindestens 25.000 gültige Unterschriften gesammelt werden, die bestätigen, dass die Bevölkerung dem Volksbegehren zustimmt. Diese Unterschriften werden von den Gemeindeverwaltungen beglaubigt und anschließend beim Innenministerium eingereicht. Wurden genügend Unterschriften gesammelt, dann kann das Volksbegehren durchgeführt werden: innerhalb von 14 Tagen müssen sich dann 10 % der bayerischen Wahlbevölkerung in den Rathäusern eintragen. Wenn diese Hürde erfolgreich genommen ist, kommt es binnen 6 Monaten zum Volksentscheid: Der Antrag wurde bestätigt und ist Gesetz, wenn die Mehrheit der Teilnehmer für den Gesetzesvorschlag stimmt.
3Volksbegehren, Bürger machen Gesetze
Sie kommt nicht aus dem Landtag sondern direkt von den wahlberechtigten Bürgern selbst. Jede bayrische Regierung muss sich an so ein „Bürgergesetz“ halten und kann es nur durch ein erneutes Volksbegehren verändern. Das Volksbegehren gibt den Menschen das Recht zur Mitbestimmung. Das ist, außer in Bayern, nur in einigen Bundesländern möglich. Ein Volksbegehren auf Bundesebene gibt es noch nicht. Deshalb kann ein Volksbegehren nur ändern, was auf Länderebene entschieden werden kann. „Die bayrischen Gesetze werden vom Landtag oder vom Volk beschlossen“. Die nach 1945 entstandene, visionäre Bayrische Verfassung ist vorbildlich, was die Mitbestimmung durch die Wahlberechtigten im Rechtsstaat betrifft. Dennoch musste die gesetzliche Zulassung von Volksbegehren in den 1980er Jahre erst von den bayrischen Bürgern erstritten werden
4Welchen Wert hat direkte Demokratie?
Ein Volksbegehren ist die Möglichkeit für Bürgerinnen und Bürger, direkt auf die Gesetzgebung Einfluss zu nehmen. Denn mit einem erfolgreichen Volksentscheid (der dem Volksbegehren folgt; s. u.) bekommt der Antrag Gesetzes- oder gar Verfassungsrang. Volksentscheide sind daher gelebte direkte Demokratie. Die Teilnahme ist jeder in Bayern lebenden wahlberechtigten Person möglich. Die bayerische Verfassung hat diese Form der direkten Demokratie in Art 72 und 74 mit großer Klarheit dargelegt: „Die Gesetze werden vom Landtag oder vom Volk (Volksentscheid) beschlossen“.
5Hat das Gesetz zur Rettung der Artenvielfalt und Naturschönheit in Bayern auch eine Wirkung über Bayern hinaus?
Ja, denn die bayrischen Parlamentarier müssen sich bei deutschen und europäischen Gesetzesvorhaben an die Landesregelung halten und entsprechend abstimmen!
6Hat das Volksbegehren zur Rettung der Artenvielfalt und Naturschönheit in Bayern überhaupt eine Chance, wenn die Hürden so groß sind?
Zumindest all diejenigen, die ein Herz für unsere Heimat und ein Verantwortungsbewusstsein für unsere Kinder haben. Wir glauben fest daran, dass mehr als die Hälfte der Bayern aktiv wird! Von den 21 Volksbegehren, die bisher stattgefunden haben, war ca. die Hälfte erfolgreich. Das Bekannteste davon ist vermutlich das sogenannte „Nichtrauchergesetz“. Das wurde übrigens auch von der ödp initiiert.