WIR WOLLEN KLATSCHMOHN!
18. Oktober 2018Dieser Report ist ein letzter Warnschuss. Der WWF Living-Planet-Report
5. November 2018Vielleicht fragt ihr euch auch: Wie geht es jetzt eigentlich weiter, mit dem Volksbegehren?
Nach unserer offiziellen Einreichung des Antrags auf Zulassung des Volksbegehrens ist das bayr. Innenministerium gefordert, bis Mitte November zu prüfen. Wenn der Gesetzentwurf für die Erneuerung des Naturschutzgesetzes als verfassungsrechtlich konform erachtet wird, muss ein zweiwöchiger Eintragungstermin benannt werden. Voraussichtlich im Quartal 1, 2019.
Was machen wir in der Zwischenzeit?
Wir, die Bayern ÖDP, die Beauftragten und das Team des Volksbegehrens werden einen Trägerkreis mit anderen Institutionen bilden. Der ist nötig, damit die Ressourcen garantiert sind, die für die weiteren Aufwendungen für das Volksbegehren benötigt werden. Außerdem benötigt der Trägerkreis die Reichweite, um 1 Mio. BayerInnen zu bewegen. In der Regel kostet so ein mehrstufiges Verfahren mehrere 100tsd. €. Direkte Demokratie ist wirklich nicht umsonst zu haben!
Was passiert, wenn das Innenministerium „Rettet die Bienen!“ ablehnt?
Bei Nicht-Zulassung wenden wir uns an den Bayerischen Verfassungsgerichtshof, der binnen drei Monaten endgültig über die Zulassung entscheidet. Was wenige wissen: Der Ministerpräsident in Bayern hat über ein Veto Einfluss auf die Zusammensetzung des hohen Gerichts. Jedoch bei Zulassung des Antrags auf Volksbegehren beginnt die Eintragung in den Rathäusern frühestens acht, spätestens zwölf Wochen nach Bekanntgabe dieser Entscheidung.
Die große Hürde:
Dann müssen innerhalb von zwei Wochen ca. 950.000 in Bayern Wahlberechtigte in ihren jeweiligen Rathäusern ihre Zustimmung zum Volksentscheid eintragen.
Behandlung im Landtag
Zu einem rechtsgültigen Volksbegehren muss die Bayerische Staatsregierung innerhalb von vier Wochen ihre Stellungnahme abgeben und das Begehren dem Landtag unterbreiten. Spätestens drei Monate danach muss der Landtag das Volksbegehren behandeln.
Der Landtag kann auf dreierlei Weise mit dem Volksbegehren umgehen:
Er nimmt die Gesetzesvorlage des Volksbegehren unverändert an, damit wird diese Gesetz.
Er lehnt das Volksbegehren ab, so findet innerhalb von drei Monaten ein Volksentscheid über den Gesetzesentwurf statt. Der Landtag kann dabei einen eigenen Gesetzesentwurf als Alternative dem Volk zur Abstimmung vorlegen.
Der Landtag bestreitet die Rechtsgültigkeit des Volksbegehrens. Gegen diesen Beschluss können die Unterzeichner den Bayerischen Verfassungsgerichtshof anrufen.
Wie wird das dann rechtskräftig?
Der Volksentscheid – wir würden ihn in Quartal 3, 2019, sehen – kommt zustande, wenn eine einfache Mehrheit in Bayern für den Gesetzentwurf stimmt.