Aktuelle Abholzung auf Streuobstwiesen ist Naturfrevel
2. Mai 2019Volksbegehren im Landtag dank Bürgerpower XXL
8. Mai 2019Hilpoltstein/München, 07.05.2019 – Am 8. Mai wird dem Bayerischen Landtag der Gesetzentwurf des Volksbegehrens Artenvielfalt ohne Änderungen zur Annahme vorgelegt. Zeitgleich wird auch das von der Regierungskoalition aus CSU und Freien Wählern entworfene Begleitgesetz, das sogenannte „Gesamtgesellschaftliche Artenschutzgesetz – Versöhnungsgesetz“, behandelt. „Bayern wird durch die vollständige Annahme des Volksbegehrens in Sachen Artenschutz auf den Spitzenplatz in Deutschland katapultiert“, freut sich Agnes Becker, Beauftragte des Volksbegehrens und stellvertretende ÖDP-Landesvorsitzende. „Mit dem zusätzlichen Maßnahmenpaket der Staatsregierung wird die Hand in Richtung Landwirtschaft ausgestreckt wird. Nur gemeinsam mit den Bäuerinnen und Bauern wird der große Wurf für mehr Artenvielfalt gelingen.“
Der Trägerkreis hat eine umfangreiche Prüfung und einen Abgleich des Begleitgesetzes mit den von Alois Glück vorgelegten Ergebnissen des Runden Tisches vorgenommen. Diese zeigen, dass das Gesetz von CSU und Freie Wählern zwar zahlreiche positiv zu bewertende Ergänzungen enthält, gleichzeitig aber auch Lücken aufweist. „Wir sind zufrieden, dass beim Staatswald ein Netz mit zehn Prozent Naturwaldflächen ohne Nutzung eingerichtet wird. Hierbei kommt es vor allem auf neue große zusammenhängende Flächen im Steigerwald, im Spessart und in den Donauauen an“, erklärt Dr. Norbert Schäffer, Vorsitzender des LBV. „Dass die Regierungsmehrheit von sich aus den Biotopverbund im Offenland auf 15 Prozent bis zum Jahr 2030 erhöhen will, ist ebenfalls begrüßenswert.“
Auch beim Umgang mit gentechnisch veränderten Pflanzen gehe Bayern laut Schäffer einen Schritt voran, indem es den Anbau verbietet. Erfreut zeigt sich der Trägerkreis auch über die Beschränkung der Beleuchtung von öffentlichen Gebäuden und von Werbeanlagen im Außenbereich. „Damit wird ein wichtiger Beitrag zum Schutz der Insekten geleistet, wie auch durch die Initiative Straßenbegleitflächen von Staatsstraßen als Magergrünland zu bewirtschaften“, so Schäffer weiter.
Andere wesentliche, in den Ergebnissen des Runden Tisches geforderte Maßnahmen kommen hingegen zu kurz oder wurden in dem vorliegenden Begleitgesetzentwurf ganz außer Acht gelassen (siehe Anhang für Details). Dazu Ludwig Hartmann, Fraktionsvorsitzende von Bündnis 90/Die Grünen im bayerischen Landtag: „Beim angekündigten Dreiklang ‚annehmen, verbessern, versöhnen‘ hat die Söder-Regierung die beiden letzten Töne nicht ganz getroffen. So klingt dieser Akkord ein wenig schief. Naturschützer haben sich im Ergänzungsgesetz mehr Maßnahmen aus den Empfehlungen des Runden Tisches versprochen, Landwirte hatten mit weniger Auflagen gerechnet. Statt Artenschutz XXL kommt jetzt also erstmal Artenschutz der Größe M und wir werden weiter hartnäckig auf mehr Verbindlichkeit und zusätzliche Maßnahmen im kommunalen Bereich pochen.“
Claus Obermeier, Vorstand der Gregor Louisoder Umweltstiftung: „Die Fraktionen von CSU und Freien Wählern haben sich in ihrem Gesetzesentwurf zu einer umfassenden Personalaufstockung der Naturschutzbehörden zur Umsetzung des Volksbegehrens bekannt, das verdient Anerkennung. Bereits im kommenden Nachtragshaushalt müssen dazu zwei zusätzliche Stelle pro Unterer Naturschutzbehörde (Landkreis, Städte) und mindestens eine zusätzliche pro Höherer Naturschutzbehörde (Bezirksregierungen) geschaffen werden. Ziel muss eine am realen Bedarf und dem Willen der bayerischen Bevölkerung orientierte Leistungsfähigkeit der Naturschutzverwaltung sein, die bisher nicht gegeben ist. Was im bayerischen Straßenbau selbstverständlich ist, muss jetzt auch im Naturschutz möglich sein. Dazu können auch Stellen aus anderen Bereichen umgeschichtet werden. Auf manche von der Staatsregierung angekündigte Ausgaben wie für das Donauaquarium könnten wir auch gut verzichten.“
Stellungnahme des Trägerkreises zum Entwurf des Begleitgesetzes
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Hintergrund
Über das Volksbegehren Artenvielfalt – Rettet die Bienen!
Das Volksbegehren ist ein Mittel der direkten Demokratie. Es ermöglicht Bürgerinnen und Bürgern die Einbringung eines Gesetzentwurfs in den Bayerischen Landtag. Dazu müssen sich 10 Prozent der Wahlberechtigten – rund 1 Million Menschen – mit ihrer Unterschrift für das Volksbegehren aussprechen. Diese Hürde wurde von dem Volksbegehren Artenvielfalt – Rettet die Bienen! mit großem Erfolg genommen: vom 31. Januar bis zum 13. Februar 2019 haben sich über 1,7 Millionen Wahlberechtigte persönlich in den Rathäusern in Listen eingetragen. Am 3. April hat die Bayerische Staatsregierung angekündigt, den Gesetzentwurf anzunehmen. Zum Trägerkreis des Volksbegehrens Artenvielfalt – Rettet die Bienen! gehören die Ökologisch-Demokratische Partei Bayern (ÖDP), der LBV (Landesbund für Vogelschutz in Bayern), Bündnis 90/Die Grünen Bayern und die Gregor Louisoder Umweltstiftung. Ein breites gesellschaftliches Bündnis von über 200 Organisationen, Unternehmen, Verbänden und Parteien unterstützt diese direktdemokratische Initiative für ein neues Naturschutzgesetz in Bayern.
Die Kernforderungen des Volksbegehrens Artenvielfalt – Rettet die Bienen!
Ziel des Volksbegehrens ist es, Regelungen im bayerischen Naturschutzgesetz zu verankern, die die Artenvielfalt retten. Die Kernforderungen: die bayernweite Vernetzung von Lebensräumen für Tiere; die Erhaltung von Hecken, Bäumen und kleinen Gewässern in der Landwirtschaft; der Erhalt und die Schaffung blühender Randstreifen an allen Bächen und Gräben; der massive Ausbau der ökologischen Landwirtschaft; die Umwandlung von zehn Prozent aller Wiesen in Blühwiesen; die pestizidfreie Bewirtschaftung aller staatlichen Flächen; die Aufnahme des Naturschutzes in die Ausbildung von Land- und Forstwirten.
Die Aktionsbündnisse
Bayernweit kämpfen 80 Aktionsbündnisse in den Gemeinden für eine Wende im bayerischen Naturschutz. Alle Interessierten sind aufgefordert mitzumachen. Auf der Website des Volksbegehrens Artenvielfalt www.volksbegehren-artenvielfalt.de findet man die Möglichkeit, Kontakt aufzunehmen.
Das Artensterben
Wissenschaftliche Studien belegen, dass in Bayern immer mehr Tier- und Pflanzenarten vom Aussterben bedroht oder bereits verschwunden sind. Besonders betroffen sind die Insekten, die unter anderem für das Überleben der Menschheit als Bestäuber von Nahrungspflanzen existenziell wichtig sind. In Deutschland sind knapp 50 Prozent aller Bienenarten bestandsbedroht oder bereits ausgestorben, über 75 Prozent aller Fluginsekten sind nicht mehr da und die Bestände an Schmetterlingen vielfach sogar noch stärker zurückgegangen, in einigen Regionen Bayerns teilweise um 70-90 Prozent. Unter anderem in Folge des Insektenschwundes leben in Bayern nur noch halb so viele Vögel wie vor 30 Jahren. Diese dramatische Entwicklung will das Volksbegehren Artenvielfalt stoppen.