Holprige Umsetzung des Volksbegehrens Artenvielfalt
16. Juli 2020Gute Ansätze aber Schlingerkurs bei „bio“ und „regional“
22. April 2021München, 12.02.2021 – Zum zweiten Jahrestag des erfolgreichen Volksbegehrens Artenvielfalt – „Rettet die Bienen!“ am 13. Februar fordert der Trägerkreis aus ÖDP, LBV, Bündnis 90/Die Grünen und Gregor Louisoder Umweltstiftung die bayerische Staatsregierung auf, den Erwartungen der Menschen in Bayern gerecht zu werden und die neue Gesetzgebung konsequent umzusetzen. Zwei Jahre nach dem Ende der 14-tägigen Eintragungsphase, bei der über 1,7 Millionen Wahlberechtigten für das erfolgreichste Volksbegehren der bayerischen Geschichte unterschrieben haben, zeigt sich, dass die Inhalte des Volksbegehrens von der Bevölkerung im Freistaat bereits angenommen werden. So sind steigende Umsatz- und Absatzzahlen der Beweis, dass die Menschen gerne immer häufiger zu Bio-Lebensmitteln greifen. Auch der Wunsch nach Bewegung in einer intakten Natur vor Ort, die für viele gerade in Zeiten der Corona-Pandemie Lebensqualität durch Biologische Vielfalt bedeutet, ist deutlich zu erkennen. Darüber hinaus haben mittlerweile einige andere Bundesländer nachgezogen und durch ihre Initiativen nach dem Vorbild des bayerischen Volksbegehrens Artenvielfalt den dortigen Artenschutz ebenfalls vorangebracht. Dies zeigt, dass mit den Gesetzen infolge des Volksbegehrens letztlich der Wunsch von über 1,7 Millionen Bürgerinnen und Bürgern nach besserem Naturschutz in Bayern umgesetzt wurde: Politik von und für die Menschen statt Verordnungen von oben.
Inhalte des Volksbegehrens auf gesellschaftlichem Erfolgskurs – Trägerkreis zieht nach zwei Jahren Bilanz
Agnes Becker, Beauftragte des Volksbegehrens und stellvertretende ÖDP-Landesvorsitzende freut sich: „Die bayerischen Bürgerinnen und Bürgern sind viel weiter als die Politik. Schon beim Volksbegehren haben die Menschen die Staatsregierung zum Handeln beim Artenschutz zwingen müssen. Und jetzt in der Corona-Krise zeigen sie erneut, dass sie mehr Bio aus Bayern wollen und auch bereit sind, mehr dafür zu zahlen. Corona wirkt als Trendbeschleuniger für eine Entwicklung, die schon seit Jahren anhält. Die private Nachfrage nach Bioprodukten boomt, die öffentliche Nachfrage hinkt hinterher. Die Staatsregierung muss endlich klare Vorgaben für mehr regionale Biolebensmittel in staatlichen und kommunalen Kantinen machen. Das Ausbauziel 30 Prozent Ökolandbau bis 2030 ist festgeschrieben, die Menschen wollen es und die Regierung muss handeln.“
Norbert Schäffer, Vorsitzender des LBV, über Entwicklungen außerhalb von Bayern: „Unser Volksbegehren Artenvielfalt ist ein echter Exportschlager. In vielen Bundesländern haben sich nach dem bayerischen Vorbild breite Gesellschaftsbündnisse gebildet, um Volksbegehren oder Volksinitiativen für Artenvielfalt auf den Weg zu bringen. In Baden-Württemberg und Niedersachsen haben die Regierungen schnell eingelenkt und umfangreiche Pakete für den Naturschutz und die Landwirtschaft beschlossen. Zentrale Bestandteile des bayerischen Volksbegehrens haben diese Woche auch Eingang in den Insektenschutz auf Bundesebene gefunden und auch das internationale Medienecho hält weiterhin an. Es sind also viele Augen auf Bayern gerichtet, jetzt müssen die neuen Gesetze auch konsequent umgesetzt werden.“
Ludwig Hartmann, Fraktionsvorsitzender von Bündnis 90/Die Grünen im bayerischen Landtag über die Bedeutung der Landschaft: „Es war eines der großen Ziele des Volksbegehrens, quer über Bayern einen Biotopverbund unterschiedlichster Lebensräume zu schaffen und so unsere Tier- und Pflanzenwelt in ihrer ganzen Vielfalt und Schönheit zu schützen. Dass bis heute noch nicht einmal ein Bericht hierzu vorliegt und gleichzeitig – wie in Weiden – Staatswälder inmitten geschützter Landschaftsgebiete für neue Gewerbegebiete verkauft werden sollen, ist eine krasse Missachtung des Willens von über 1,7 Millionen Bayerinnen und Bayern. Das Volksbegehren muss umgesetzt werden – ohne Wenn und Aber!“
Claus Obermeier, Vorstand der Gregor Louisoder Umweltstiftung, kommentiert die Entwicklungen im Waldnaturschutz im Nachgang des Volksbegehrens: „Das Volksbegehren Artenvielfalt hat auch im Waldnaturschutz eine enorme positive Dynamik in Gang gesetzt. So wurden bisher insgesamt 58.000 Hektar Staatswald als nutzungsfreie Naturwälder gemäß Waldgesetz unter Schutz gestellt. Der Vertragsnaturschutz im Privat- und Körperschaftwald soll laut Staatsregierung 2021 auf sechs Prozent der Fläche (100.000 Hektar) ausgedehnt werden. Beides ist sehr zu begrüßen und setzt auch bundesweit Maßstäbe. Schmerzliche Lücken klaffen aber noch im Steigerwald und im Spessart, wo wir große zusammenhängende Schutzgebiete auf Staatsgrund fordern.“.