
Artenschutz in Bayern braucht mehr Tempo statt Rückschritte
13. Juli 2026Mit den geplanten Änderungen am Bayerischen Naturschutzgesetz greift die Staatsregierung in zentrale Regelungen ein, die 2019 durch das Volksbegehren „Rettet die Bienen!“ geschaffen wurden. Wir verfolgen diese Entwicklung mit großer Sorge und haben uns mit einer ausführlichen Stellungnahme und konkreten Forderungen an die Staatsregierung gewandt. Zwar enthalten die Änderungen einzelne sinnvolle Anpassungen, gleichzeitig droht jedoch eine Abschwächung zentraler Schutzstandards des Volksbegehrens.
Für uns ist klar: Das mit dem Volksbegehren erreichte Schutzniveau für Natur und Artenvielfalt darf nicht abgesenkt werden. Sinnvolle Vereinfachungen und praxistaugliche Weiterentwicklungen unterstützen wir ausdrücklich. Gleichzeitig müssen Gesetzesänderungen einen erkennbaren Beitrag dazu leisten, die biologische Vielfalt in Bayern zu stärken. Die Änderungen enthalten zwar einzelne sinnvolle Vereinfachungen für Verwaltung und Landwirtschaft, ihnen stehen im vorliegenden Vorschlag jedoch keine substantiellen Fortschritte für Bayerns Natur gegenüber.
Beim Walzverbot trägt der Trägerkreis die geplante Beschränkung auf Wiesenbrütergebiete grundsätzlich mit. Positiv ist, dass dort künftig alle gelegegefährdenden Maßnahmen im sensiblen Brutzeitraum verboten werden sollen. Gleichzeitig darf sich die Wiesenbrüterkulisse nicht mit jeder neuen Kartierung verkleinern. Neben aktuell besiedelten Flächen müssen auch geeignete Potenzialflächen dauerhaft berücksichtigt werden, damit sich die Bestände gefährdeter Wiesenbrüter langfristig erholen und ausbreiten können.
Besonders kritisch sehen wir die geplanten Änderungen beim Grünlandschutz. Mit den vorgesehenen Änderungen soll das durch das Volksbegehren eingeführte umfassende naturschutzrechtliche Umwandlungsverbot für Dauergrünland aufgehoben werden. Künftig sollen nur noch bestimmte sensible Standorte und artenreiche Grünlandflächen geschützt sein. Nach bisheriger Einschätzung des Trägerkreises bedeutet die Neuregelung eine erhebliche Abschwächung des Grünlandschutzes. Das genaue Ausmaß hängt jedoch davon ab, wie groß der Anteil der Flächen ist, die künftig tatsächlich aus dem Schutz herausfallen. Deshalb fordern wir die Staatsregierung auf, die Auswirkungen der Neuregelung transparent darzulegen und nachvollziehbar zu quantifizieren. Grünland ist Lebensraum unzähliger Tier- und Pflanzenarten und leistet einen wichtigen Beitrag zum Klima-, Boden- und Hochwasserschutz. Sein Erhalt war deshalb ein Kernanliegen des Volksbegehrens.
Kritisch sehen wir außerdem, dass eine gemeinsam von Landwirtschaft und Naturschutz entwickelte Lösung zur Vereinfachung der Regelungen bei den Gewässerrandstreifen nicht in die Änderungen aufgenommen wurde. Dort, wo Bürokratie tatsächlich abgebaut und gleichzeitig der Naturschutz gestärkt werden könnte, bleibt eine wichtige Chance ungenutzt. Auch beim Moorschutz wurden Möglichkeiten für echte Fortschritte nicht genutzt. Die Einstufung der Moorwiedervernässung als überragendes öffentliches Interesse könnte Genehmigungs- und Planungsverfahren erleichtern und den Klima- und Naturschutz wirksam stärken.
Mehr als 1,7 Millionen Menschen haben das Volksbegehren unterstützt. Diesen Auftrag nehmen wir ernst. Der Trägerkreis steht weiterhin für einen konstruktiven Dialog mit Landwirtschaft, Politik und Verwaltung. Sinnvollen Vereinfachungen und gemeinsam entwickelten Lösungen stehen wir ausdrücklich offen gegenüber. Eine Absenkung des mit dem Volksbegehren erreichten Schutzniveaus werden wir jedoch nicht mittragen.
| Pressekontakt: Markus Erlwein Pressesprecher Volksbegehren Artenvielfaltc/o LBV (Landesbund für Vogelschutz in Bayern) Mobil: 0172-6873773 E-Mail: presse@volksbegehren-artenvielfalt.de |




