Auf dem Weg zum erfolgreichsten Volksbegehren seit über 50 Jahren
12. Februar 2019Bündnispartner präsentieren sich am Runden Tisch geschlossen
20. Februar 2019Hilpoltstein / München, 14.02.2019 – Bayerns Bürgerinnen und Bürger wünschen sich einen wirksamen Schutz der Artenvielfalt und die Förderung einer naturnahen Landwirtschaft. Dies ist das klare Signal, das vom Ausgang des „Volksbegehrens Artenvielfalt – Rettet die Bienen!“ an die Politik ausgeht. Mit einer Beteiligung von 18,4 Prozent der Wahlberechtigten ist es das erfolgreichste Volksbegehren der Geschichte in Bayern. Insgesamt haben sich 1.745.383 Bürger eingetragen. Der Zuspruch liegt deutlich über den Volksbegehren zur Abschaffung der Studiengebühren in Bayern (14,3 Prozent, 2013) und zum Nichtraucherschutz (13,9 Prozent, 2009) und selbst über dem bisher erfolgreichsten Volksbegehren Christliche Volksschule (17,2 Prozent, 1967). „Wir haben fest mit dem Erfolg gerechnet und sind doch überwältigt“, sagt Agnes Becker, die Beauftragte des Volksbegehrens und Stellvertretende Vorsitzende der ÖDP Bayern, nach der endgültigen Auszählung der Stimmen. „Der Auftrag der Bevölkerung an die Politik ist eindeutig: der Artenschutz muss in Zukunft verbindlich geregelt werden, und zwar gemeinsam mit der Landwirtschaft.“
In allen sieben Regierungsbezirken und vor allem auch in allen bayerischen Landkreisen wurde laut vorläufigem Auszählungsergebnis des Landeswahlleiters die gesetzliche Hürde von zehn Prozent der Eintragungen deutlich genommen. Am stärksten schnitten die Regierungsbezirke Mittelfranken (20,6%), Oberbayern (20,3%) und Schwaben (18,0%) ab.
Unter den größeren Städten führen Erlangen (24,9%), Bamberg (21%), und Würzburg (20,9%). Die Landeshauptstadt München kam auf 20,5 Prozent. Auch in stark ländlich geprägten Regionen wie Oberfranken (16,7%) oder Niederbayern (13,9%) war der Zuspruch für das Volksbegehren deutlich.
Zu den Kernforderungen des Volksbegehrens Artenvielfalt gehört der massive Ausbau der ökologischen Landwirtschaft in Bayern, die Vernetzung von Lebensräumen in einem landesweiten Biotopverbund, die Einhaltung von Uferrandstreifen an Gewässern, die Umwandlung von zehn Prozent des bayerischen Grünlands in Blühwiesen und die pestizidfreie Bewirtschaftung der staatlichen Flächen. Im Zusammenspiel sollen diese Maßnahmen den bedrohten Tier- und Pflanzenarten Bayerns eine echte Überlebenschance bieten. Die Initiatoren des Volksbegehrens sind sich dabei einig, dass mehr Artenschutz keinesfalls landwirtschaftliche Existenzen gefährden soll. Der Gesetzentwurf zielt darauf ab, gerade kleinen und mittleren Betrieben in der Landwirtschaft neue Chancen zu eröffnen. „Trotz einer zum Teil massiven Gegenkampagne mit bewusster Desinformation haben die Bürgerinnen und Bürger klar verstanden, worum es geht: Dies ist ein Volksbegehren zur Rettung der Artenvielfalt. Es ermöglicht den Bauern, auf naturverträgliche Landwirtschaft umzustellen“, so der LBV-Vorsitzende Dr. Norbert Schäffer.
Der Gesetzentwurf des Volksbegehrens muss nun innerhalb der nächsten vier Wochen in den bayerischen Landtag eingebracht werden. Lehnt das Parlament ihn ab, kann der Landtag einen Gegenentwurf vorschlagen, der gemeinsam mit dem Gesetz des Volksbegehrens in einem Volksentscheid zur Wahl gestellt wird. „Der überwältigende Erfolg des Volksbegehrens zeigt, wo die Latte hängt. Unser Gesetzentwurf beinhaltet das Minimum an Naturschutz und Ökologisierung der Landwirtschaft, darunter geht es nicht mehr“, so Ludwig Hartmann, der Fraktionsvorsitzende von Bündnis 90/Die Grünen im bayerischen Landtag. „Eine Mogelpackung, bei der unsere Forderungen weichgespült werden, wird weder von uns noch den Bürgern akzeptiert.
Direkte Demokratie hat eine lebendige und jahrzehntelange Tradition in Bayern. Ein Volksbegehren bietet jedem Wahlberechtigten die Chance, zu einer konkreten Sachfrage Stellung zu beziehen und selbst zum Gesetzgeber zu werden – unabhängig von der Parteipräferenz. Bayerns Bürger haben diese Möglichkeit immer wieder ergriffen, um der Politik mit vernünftigen Gesetzesinitiativen den richtigen Weg zu weisen. So etwa bei dem erfolgreichen Volksbegehren zum Nichtraucherschutz – oder jetzt beim „Volksbegehren Artenvielfalt – Rettet die Bienen!“. Wie dringend das Thema Naturschutz und Artenerhalt in weiten Teilen der Bevölkerung empfunden wird, zeigt sich nicht nur am hohen Prozentsatz der Eintragungen, sondern auch an dem breiten, überparteilichen Bündnis der Unterstützer, gebildet von Kirchen, Verbänden und über 170 Organisationen und Unternehmen aus allen Teilen der Gesellschaft. „Diese enorme Resonanz auf das Volksbegehren ist der Beweis dafür, dass die direkte Demokratie in Bayern lebt. Das Instrument der Volksgesetzgebung hilft den Menschen aus der politischen Ohnmachtsfalle – es macht sie zu souveränen Entscheidern in eigener Sache“, freut sich Richard Mergner, Vorsitzender des Bund Naturschutz in Bayern.
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Hintergrundinformationen
Über das Volksbegehren Artenvielfalt – Rettet die Bienen!
Das Volksbegehren ist ein Mittel der direkten Demokratie. Es ermöglicht Bürgern die Einbringung eines Gesetzesentwurfs in den Bayerischen Landtag. Die erste Hürde ist überwunden: Knapp 100.000 Menschen haben in der ersten Zulassungsphase für das Volksbegehren unterschrieben, im Oktober wurde es vom Innenministerium zugelassen. Jetzt müssen sich vom 31. Januar 2019 bis zum 13. Februar 2019 eine Million Wahlberechtigte persönlich in den Rathäusern in Listen eintragen, um das Volksbegehren Artenvielfalt erfolgreich zu machen. Online ist dies nicht möglich. Zur Eintragung muss der gültige Ausweis vorgelegt werden. Zum Trägerkreis des Volksbegehrens Artenvielfalt – Rettet die Bienen! gehören die Ökologisch-Demokratische Partei Bayern (ÖDP), der Landesbund für Vogelschutz in Bayern (LBV), das Bündnis 90/Die Grünen Bayern und der BUND Naturschutz in Bayern. Ein breites gesellschaftliches Bündnis von mehr als 160 Organisationen, Unternehmen, Verbänden und Parteien unterstützen diese direktdemokratische Initiative für ein neues Naturschutzgesetz in Bayern.
Die Kernforderungen des Volksbegehrens Artenvielfalt – Rettet die Bienen!
Ziel des Volksbegehrens ist es, Regelungen im bayerischen Naturschutzgesetz zu verankern, die die Artenvielfalt retten. Die Kernforderungen: die bayernweite Vernetzung von Lebensräumen für Tiere; die Erhaltung von Hecken, Bäumen und kleinen Gewässern in der Landwirtschaft; der Erhalt und die Schaffung blühender Randstreifen an allen Bächen und Gräben; der massive Ausbau der ökologischen Landwirtschaft; die Umwandlung von zehn Prozent aller Wiesen in Blühwiesen; die pestizidfreie Bewirtschaftung aller staatlichen Flächen; die Aufnahme des Naturschutzes in die Ausbildung von Land- und Forstwirten.
Die Aktionsbündnisse
Bayernweit kämpfen 80 Aktionsbündnisse in den Gemeinden für eine Wende im bayerischen Naturschutz. Alle Interessierten sind aufgefordert mitzumachen. Auf der Website des Volksbegehrens Artenvielfalt www.volksbegehren-artenvielfalt.de findet man die Möglichkeit, Kontakt aufzunehmen.
Das Artensterben
Wissenschaftliche Studien belegen, dass in Bayern immer mehr Tier- und Pflanzenarten vom Aussterben bedroht oder bereits verschwunden sind. Besonders betroffen sind die Insekten, die unter anderem für das Überleben der Menschheit als Bestäuber von Nahrungspflanzen existenziell wichtig sind. In Deutschland sind knapp 50 Prozent aller Bienenarten bestandsbedroht oder bereits ausgestorben, über 75 Prozent aller Fluginsekten sind nicht mehr da und die Bestände an Schmetterlingen vielfach sogar noch stärker zurückgegangen, in einigen Regionen Bayerns teilweise um 70-90 Prozent. Unter anderem in Folge des Insektenschwundes leben in Bayern nur noch halb so viele Vögel wie vor 30 Jahren. Diese dramatische Entwicklung will das Volksbegehren Artenvielfalt stoppen.