Volksbegehren im Landtag dank Bürgerpower XXL
8. Mai 2019Trägerkreis des Volksbegehrens lädt zum gemeinsamen Kinoabend mit Gästen und buntem Programm ein
18. Juni 2019Hilpoltstein/München, 06.06.2019 – Mit der heutigen Sitzung des Umweltausschusses des Bayerischen Landtages starten die parlamentarischen Beratungen zum Gesetzpaket „Volksbegehren Artenvielfalt“. Dieses besteht aus dem Volksbegehrensgesetz und dem von CSU und Freien Wählern eingebrachten Ergänzungsgesetz. Dazu liegen dem Trägerkreis des Volksbegehrens mittlerweile über 20 Anträge vor. Ab heute wird über sie in den Ausschüssen des Bayerischen Landtages beraten. „Ich appelliere an alle Parteien, sämtliche Änderungsanträge, die einen Mehrwert für die Biologische Vielfalt bringen, zu beschließen. Es geht um ein Vermächtnis für kommende Generationen und hier sollten parteitaktische Gesichtspunkte keine Rolle spielen“, fordert der LBV-Vorsitzende Dr. Norbert Schäffer.
Die Anträge umfassen Änderungen zum Begleitgesetz sowie diverse weitere Anträge von CSU/Freie Wähler, Bündnis 90/Die Grünen, SPD und FDP. Fachleute des LBV und der Gregor Louisoder Umweltstiftung haben eine erste Sichtung dieser Anträge vorgenommen. Wie bereits vorher angekündigt wurden dabei nur naturschutzfachliche Aspekte berücksichtigt. „Wir begrüßen die umfassenden parlamentarischen Beratungen zum Volksbegehren. Selbstverständlich bleibt es dabei: Alle Beschlüsse werden nach rein naturschutzfachlichen Kriterien bewertet. Entscheidend ist, was für die Natur dabei rauskommt“, sagt Claus Obermeier, Vorstand der Gregor Louisoder Umweltstiftung.
Mehrere Anträge von Bündnis 90/Die Grünen und SPD konkretisieren oder erweitern die im Volksbegehrensgesetz vorgelegten Verbesserungen. So fordern Bündnis 90/Die Grünen eine erweiterte Regelung zur Pflege von Flächen der öffentlichen Hand im Sinne des Naturschutzes. „Bayern steht vor einer Zeitenwende im Tier- und Pflanzenschutz. Die Bürgerinnen und Bürger haben mit dem Volksbegehren den Weg aufgezeigt, jetzt kommt es darauf an, dass ihn alle relevanten Akteure mitgehen. Vor allem unsere Städte und Gemeinden sind dann in der Pflicht, ihre Flächen umweltgerecht zu bewirtschaften. So schaffen wir Kleinode der Artenvielfalt“, so Ludwig Hartmann, Fraktionsvorsitzender von Bündnis 90/Die Grünen im bayerischen Landtag.
Die SPD hat unter anderem eine erweiterte Eindämmung der Kunstlichtverschmutzung auch auf privaten Gebäudefassaden beantragt. Weitere Anträge sehen eine Evaluations- und Berichtspflicht zur Wirkung von Agrarumweltmaßnahmen vor und nehmen den im Entwurf von CSU/Freien Wählern enthaltenen Haushaltsvorbehalt für den Vertragsnaturschutz zurück. Der Trägerkreis des Volksbegehrens begrüßt diese Anträge aus naturschutzfachlich Sicht, da sie die Wirkung des Gesetzespaketes verbessern.
Kritische Punkte in den Anträgen von CSU und Freien Wählern
In den Anträgen von CSU und Freien Wählern sind neben diversen positiven Aspekten auch kritische Punkte enthalten. Diese werden in den nächsten Tagen von den Experten des Trägerkreis des Volksbegehrens genauer überprüft und bewertet, da hierbei eine Verwässerung der Ziele des Volksbegehrens Artenvielfalt und der Ergebnisse des Runden Tisches nicht ausgeschlossen werden kann.
Außerdem bilden einige Anträge ein schwer nachvollziehbares und verschachteltes System, da diverse Passagen in getrennten Beschluss- und Änderungsanträgen offensichtlich aufeinander aufbauen. Alleine gesehen sinnlos ist der in einer dem Trägerkreis vorliegenden Entwurfsfassung zu einem Antrag enthaltene folgende Satz, der naturschutzfachlich nicht nachvollzogen werden kann, da ein möglicher Biotopstatus nach Bundesnaturschutzgesetz naturschutzfachlich festgestellt wird, keine „Ausweisung“ erfolgt und die hier vorgeschlagenen Regelungen vermutlich zu unabsehbaren zeitlichen Verzögerungen führen würden: „Zudem soll sichergestellt werden, dass bei der Biotopkartierung die Grundstückseigentümer einbezogen werden. Auf Wunsch eines Grundstückseigentümers ist vor der Ausweisung ein für ihn kostenloses Schlichtungsverfahren durchzuführen.“
Ein anderer Antrag verlagert die in der Vergangenheit kontrovers diskutierten Fragen zur Abgrenzung geschützter Biotope auf eine noch zu erlassende Rechtsverordnung der Staatsregierung. Ob hierdurch der gesetzliche Biotopschutz gemäß Bayerischem Naturschutzgesetz und Bundesnaturschutzgesetz unterlaufen oder verzögert werden kann, muss der Trägerkreis noch prüfen.
Ein drittes Beispiel: Um die Formulierung zum gesetzlichen Bildungsauftrag beim Thema Landwirtschaft war in der entsprechenden Fachgruppe des Runden Tisches in mehreren Sitzungen gerungen worden. Der Konsens-Textvorschlag wurde Wort für Wort von allen Beteiligten mitgetragen. Nun haben CSU und Freie Wähler im Änderungsantrag aber einen wichtigen Halbsatz einfach gestrichen: „und ebenso Probleme, die durch intensive Landnutzung entstehen“.