Mit einem Schmetterlingsforscher unterwegs
25. Juni 2018Artenvielfalt erforschen, Artensterben stoppen!
1. Juli 2018Etwa 40% aller Tier- und Pflanzenarten in Bayern sind bedroht, 52% aller Wildbienen, 43% aller Libellen. „Gefährdet sind doch alle Arten, wenn wir nichts ändern!“, könnte man meinen. Das ist im Prinzip richtig. Aber das Wort „gefährdet“ hat im Artenschutz eine spezifische Bedeutung: „Gefährdet“ bedeutet, dass eine Art in die Rote Liste der gefährdeten Arten aufgenommen ist. Was das genau bedeutet, erklären wir im Folgenden.
Als Rote Listen bezeichnet man ursprünglich die von der International Union for Conservation of Nature and Natural Resources (IUCN) veröffentlichten Listen der weltweit vom Aussterben gefährdeten Tier- und Pflanzenarten. Diese Roten Listen bewerten also das Aussterberisiko von Arten. In Deutschland werden Rote Listen gefährdeter Arten seit 1971 (DDR seit 1978) im Auftrag des Bundesamts für Naturschutz (BfN) erfasst. Die Erhebung der notwendigen Daten erfolgt weitgehend auf ehrenamtlicher Basis. Denn genügend Gelder für eine systematische Erhebung sind nicht vorhanden.
Inzwischen gibt es verschiedene Rote Listen für unterschiedliche Regionen. So gibt es eine Rote Liste für alle Arten der Welt – die ursprüngliche Rote Liste der IUCN. Dann gibt es nationale und regionale Rote Listen – wie die Rote Liste gefährdeter Pflanzen- und Tierarten in Deutschland oder gefährdeter Pflanzen und Tiere in Bayern.
Wie wird genau vorgegangen?
Um Arten in die Rote Liste aufzunehmen, werden sie von Experten nach vier Kriterien bewertet:
1. Aktuelle Bestandssituation
Jede Art wird danach bewertet, wie häufig sie vorkommt. Dabei reichen die Kategorien von „ausgestorben“ bis zu „sehr häufig“ und „unbekannt“. Kommt z. B. eine Art fast überall vor, dann ist sie weniger gefährdet als eine Art, die nur noch in wenigen Gebieten zu finden ist. Beispiele für weit verbreitete, häufige Arten sind Haussperling, Kohlweißling und Gänseblümchen – versus Arten, die nur noch in wenigen Gebieten mit wenigen Individuen vorkommen wie z.B. der Raubwürger, die Große Hufeisennase oder die Wechselkröte (allesamt in Bayern vom Aussterben bedroht).
2. Langfristiger Bestandtrend
Arten werden daraufhin bewertet, wie sich ihr Bestand (also die Anzahl der Individuen) innerhalb der letzten 100 Jahre verändert hat. Dieser Trend reicht von „sehr starker Abnahme“ bis zu „deutliche Zunahme“. Wenn nicht genügend Daten für eine Art vorhanden sind, dann können die Veränderungen des Lebensraumes als Bewertungsgrundlage verwendet werden.
3. Kurzfristiger Bestandstrend
Arten werden auf ihre Bestandsentwicklung innerhalb der letzten 15 – 25 Jahre hin bewertet.
4. Risikofaktoren
Jede Art wird außerdem bewertet, ob ihre Population durch bestimmte Faktoren besonders gefährdet ist. Dazu gehören z. B. Spezialisierung auf eine bestimmte Futterpflanze (wie z. B. der Dunkle Wiesenknopf Ameisen-Bläuling) oder die Notwendigkeit großer, zusammenhängender Flächen (wie z. B. der Luchs).
Kategorien der Roten Liste
Je nachdem, welche Kriterien auf eine Art zutreffen, werden die bewerteten Arten in eine der folgenden Kategorien der Roten Liste eingestuft (Näheres zur Einstufung siehe Tabelle 4 in folgender Publikation des LfU: Rote Liste gefährdeter Tiere Bayerns – Grundlagen)
0 Ausgestorben oder verschollen
Diese Arten konnten seit längerer Zeit trotz intensiver Suche nicht mehr nachgewiesen werden.
1 Vom Aussterben bedroht. Die Art steht unmittelbar vor dem Aussterben, wenn nicht sofort Hilfsmaßnahmen eingeleitet werden. Der Wendehals, den man vom Kanon „Es tönet eine Nachtigall“ ( https://www.volksliederarchiv.de/es-schlaegt-eine-nachtigall/) kennt, gehört zu dieser Kategorie. Die Nachtigall dagegen ist zum Glück bisher nicht gefährdet.
2 Stark gefährdet. Die Art ist so stark zurückgegangen oder wird unmittelbar durch anstehende Entwicklungen gefährdet, dass sie in Gefahr läuft, in Kürze vom Aussterben bedroht zu sein. Hierzu gehört z. B. der Kiebitz.
3 Gefährdet. Diese Arten sind stark zurückgegangen und könnten durch anstehende menschliche Maßnahmen stark zurückgedrängt werden, so dass sie in Zukunft in die Kategorie „stark gefährdet“ rutschen könnte. Neben vielen anderen Arten sind auch früher häufige Arten wie Feldlerche, Mehlschwalbe und Mauersegler inzwischen gefährdet.
G Gefährdung unbekannten Ausmaßes. Über die Art ist liegen nicht ausreichende Informationen vor, um ihre Gefährdung in eine der vorherigen Kategorien einzuordnen. Aber es ist eindeutig, dass ihre Population gefährdet ist.
R Extrem selten. Die Population hat sich nicht negativ entwickelt; aberw eil die Art so selten ist, können ihre Bestände bei Veränderungen der derzeitigen Bedingungen leicht zerstört werden.
Nicht Teil der Roten Listen sind Arten, die folgenden Kategorien zugerechnet werden:
V Vorwarnliste. Arten in dieser Kategorie sind noch nicht gefährdet. Aber die Population hat einen derartigen negativen Trend, dass die Art in Kürze wahrscheinlich in eine der Gefährdungskategorien der Roten Liste eingestuft werden muss. Im Januar 2018 wurde z. B. der Igel in die Vorwarnliste aufgenommen. Auch der Haussperling, der früher überall vertretene Spatz, ist wegen seines starken Bestandrückgangs in die Vorwarnliste aufgenommen worden – eine erschreckende Entwicklung!
D Daten unzureichend. Über die Biologie, Verbreitung und Gefährdung einer Art ist zu wenig bekannt, um abschätzen zu können, ob eine Art gefährdet ist oder nicht.
Wozu das alles?
Die Roten Listen sollen helfen, bedrohte Pflanzen- und Tierarten vor dem Aussterben zu retten, indem diese Arten mehr Aufmerksamkeit erhalten. Denn wen schockiert es nicht, wenn selbst Feldlerche und Goldammer bedroht sind?! Aber reicht die Aufmerksamkeit aus? Leider nein. Davon ist auch einer der prominenteste deutsche Evolutions- und Artenforscher Josef Reichholf überzeugt. Direkte Schutzversuche von Rote-Listen-Arten haben nur in Ausnahmefällen Verbesserungen erwirkt. Das, so Reihholf, würde sich nicht ändern, solange Hauptverursacher wie die Landwirtschaft, die Jagd und die Fischerei vom Naturschutz ausgenommen werden. Erstaunlich auch: Arten, die auf der Roten Liste als besonders gefährdet eingestuft werden, stehen nicht unter Schutz. Die Roten Listen haben also keinerlei gesetzliche Verbindlichkeit; sie dienen Gesetzgebern und Behörden nur als unverbindliche Grundlage für ihr Handeln. Nur in wenigen Staaten, so in der Schweiz, sind sie rechtswirksam.
Eine umfassende Bestanderfassung der Arten ist wesentlich, um Arten rechtzeitig schützen zu können. Daher unterstützen Sie bitte die Petition von Prof. Dr. Michael Schrödl.
Dort schreibt er u. a.:
„Wir brauchen dringlichst Daten, welche Arten es wo gibt und was sie dort tun. Solange es sie noch gibt. Denn klar ist: Man schützt nur, was man schätzt, und man schätzt nur, was man kennt. Also brauchen Arten eine Identität! Sie brauchen, wie wir Menschen auch, Namen, Gesichter und Geschichten, um in ihrer Existenz wahrgenommen und in ihrem Recht auf Existenz akzeptiert zu werden! Uns Menschen muss bewusst werden, für welche Fülle an Arten, an Leben, an Leistungen in der Natur wir verantwortlich sind.“
Es ist erstaunlich und im Grunde unfassbar, wie wenig wir über die Bestandsentwicklung der meisten Arten wissen. Da werden für viel Geld und mit viel technischem Aufwand Roboter auf den Mars und in Tiefseegräben geschickt – und wir haben nicht genügend Gelder, um einheitliche Bestandsaufnahmen selbst häufiger Arten zu erheben! Auch sind die Daten zu Bestandsentwicklungen der meisten Arten wenig vergleichbar. Denn die Methode, wie einzelne Arten erfasst werden, unterscheidet sich oft zwischen einzelnen Studien – aus Mangel an Koordination zwischen den meist ehrenamtlich tätigen Kartierern. Allerdings sind die Daten, die wir haben, ausreichend, um zu wissen: Wir müssen JETZT handeln!
Daher ist unser Volksbegehren so wichtig. Denn über das Volksbegehren „Rettet die Bienen!“ können wir das bayrische Naturschutzgesetz so ändern, dass viele wesentliche Bereiche, die bisher zu wenig oder gar nicht Beachtung finden, erhalten. Dazu gehört das Errichten eiens Biotopverbunds im Offenland, der Schutz von Gewässerrandstreifen und Mikrohabitate wie Steinhaufen und Hecken, und vieles mehr. Unsere wichtigsten Forderungen finden Sie auf der Hauptseite unserer Webseite.
Zum Weiterlesen:
https://www.bfn.de/themen/rote-liste/weiterentwicklung-rl.html
https://www.wwf.de/themen-projekte/weitere-artenschutzthemen/rote-liste-gefaehrdeter-arten/
https://www.br.de/rote-liste/rote-liste-iucn-bfn-artenschutz-100.html
https://www.wissenschaft.de/umwelt-natur/steht-die-rote-liste-auf-der-roten-liste/